Unterhalt

Unterhalt ist ein sehr weitläufiger Begriff, der sich durch verschiedene Formen differenziert:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Geschiedenen Unterhalt
  • Unterhalt für die nichteheliche Mutter
  • Volljährigen Unterhalt
  • Elternunterhalt

Alle Unterhaltsarten haben gemeinsam, dass sie für die Betroffenen herausragende Bedeutung haben.

Egal, ob der Unterhalt außergerichtlich oder gerichtlich geklärt werden muss, unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Kanzlei für Familienrecht

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Sibylle Schmitt, Rechtsanwältin